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Angebot für eine Geldanlage mit 2,6 Prozent p.a. für Gelder

VR-Festgeld 360 Plus Zinsoffensive

Jetzt treffsicher sparen mit 2,6 % p. a. Sonderzins für Neugeld. Exklusiv für Mitglieder

Planbar

Die Laufzeit wird fest vereinbart.

Verlässlich

Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

Sicher

Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld im Rahmen unserer Zinsoffensive an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. Für 20 Monate ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Konditionen für das VR-Festgeld 360 Plus Zinsoffensive Ihrer VR-Bank in Mittelbaden eG

Sonderzins 2,6 % p. a.
Anlagedauer 20 Monate
Anlagebetrag min. 2.500 € – max. 250.000 €
Angebotszeitraum 11.06. – 19.07.2026

Die VR-Festgeld 360 Plus Zinsoffensive richtet sich ausschließlich an Mitglieder der VR-Bank in Mittelbaden eG und gilt nur für Neugeld. Neugeld bezeichnet ausschließlich Kapital, das bisher nicht bei der VR-Bank in Mittelbaden eG geführt wurde und von einem Konto bei einem externen Finanzinstitut eingezahlt wird. Nicht als Neugeld gilt insbesondere Kapital, das in den letzten vier Wochen bereits auf einem Konto der VR-Bank in Mittelbaden eG geführt wurde. Gleiches gilt für Beträge, die innerhalb dieses Zeitraums von der VR-Bank in Mittelbaden eG abgezogen und anschließend wieder eingezahlt wurden.
 
Die Verzinsung erfolgt zu einem Festzins. Die Konditionen sind freibleibend. Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Es besteht kein Kündigungsrecht, zudem sind während der Laufzeit weder Zuzahlungen noch Verfügungen möglich. Das Angebot gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Die VR-Bank behält sich jedoch das Recht vor, die Dauer des Angebots flexibel anzupassen. Stand: 11.06.2026

Festgeldrechner

So funktioniert's

Dieses Angebot kann nur persönlich bei Ihrem Kundenberater vor Ort abgeschlossen werden!

Drei lachende Menschen stehen vor einer blauen Wand mit dem Schriftzug „Wir sind meine Bank.”

Mitgliedschaft

Bei uns können Sie mehr sein als Kundin oder Kunde. Als Mitglied profitieren Sie von vielen Vorteilen und erhalten in der Regel einmal jährlich eine Dividende für Ihre Anteile.

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Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

Tagesgeld

  • Geld zwischenparken
  • Flexibel verfügen
  • Kein Kursrisiko
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Fondssparplan

  • Sparziel erreichen
  • Ab 25 Euro monatlich
  • Jederzeit verfügbar
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Wertpapiersparplan

  • Vermögen aufbauen
  • Ab 10 Euro monatlich
  • Große Fondspalette
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FAQ zum VR-Festgeld 360 Plus

Kann ich das VR-Festgeld 360 Plus vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein VR-Festgeld 360 Plus entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR-Festgeld 360 Plus an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR-Festgeld 360 Pluskonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer