Das mitwachsende Konto für Kinder und Jugendliche

Das VR-Prima Konto für einen guten Start in die Zukunft

Das VR-Prima Konto bietet Kindern und Jugendlichen alles, was sie für einen Start in die Zukunft brauchen und es passt sich flexibel jeder Lebensphase an.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dieses Produkt nur in unserem Geschäftsgebiet wohnhaften Personen anbieten. Die Erfüllung weiterer Voraussetzungen ist nötig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Berater.

Für jedes Alter geeignet

Das VR-Prima Konto ist ein Girokonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, das für Kinder in der Funktion eines Ansparkontos eingerichtet und in späteren Lebensphasen mit den Möglichkeiten eines Girokontos ausgestattet wird. Die Kontonummer bleibt dabei erhalten. Schon ab der Geburt können Eltern und Verwandte Geldgeschenke wie auf ein Sparkonto überweisen. Der Vorteil dabei: Das Guthaben wird verzinst.

Ohne Risiko selbstständig werden

Im Grundschulalter entscheiden die Eltern, wann das Konto zum "Lernkonto" umgewandelt wird. Dann bekommen die Kinder ihre eigene Bankkarte. Dabei bestimmen die Eltern, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Mit der VR-ServiceCard können sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen. Den Überblick behalten die jungen Kunden durch die Kontoauszüge.

Mehr Spielraum für Ältere

Jugendliche lernen, mit ihrem finanziellen Spielraum selbstständig umzugehen. Aus dem "Ansparkonto" für Kinder wird dann unter der gleichen Kontonummer ein Girokonto mit vielfältigen Möglichkeiten wie Überweisungen, das Aufladen des Prepaid-Handys oder Online-Banking. Ein Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung), bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.

Zur Geburt...

Dein allererstes Konto, gebührenfrei und mit 3,00 % p.a. Verzinsung bis max. 4.000 € Guthaben, dazu 10 € Startguthaben und ein Geschenk. Außerdem erhältst du halbjährlich einen kostenlosen Kontoauszug per Postversand.

Zum 8. Geburtstag ...

Dein Konto wird nun zum Taschengeldkonto mit 3,00 % p.a. Zinsen bis 500 € und du erhältst eine kostenlose girocard (Debitkarte).

Damit kannst du Kontoauszüge holen und kleinere Beträge abheben, das Taschengeld kann per Dauerauftrag auf dein Konto überwiesen werden und du kannst lernen, wie man mit Geld umgeht.

Um das bisher gesparte Geld zu schützen, wird es auf ein VR-Prima Sparkonto übertragen.
Dieses ist natürlich ebenfalls gebührenfrei und mit 3,00 % p.a. Zinsen bis 4.000 € Guthaben.

Bis zum 18. Geburtstag ...

Das VR-Prima Konto verändert sich und passt sich deinen Bedürfnissen an:
Kontobewegungen häufen sich - es wird langsam zum Jugendkonto und die Giro-Funktion
wird immer wichtiger.

Mit 18 bist du volljährig und entscheidest nun selbst!
Auch dein Konto ist jetzt ,erwachsen' und wird zum VR-Konto 27.
Bis zum 27. Lebensjahr bleibt es auf alle Fälle gebührenfrei.

Dein Berater/deine Beraterin informiert dich über alles, was du ab sofort dazu wissen musst.

Gebühren für sonstige Auslagen sowie Sonderleistungen lt. Preisverzeichnis. Stand: 30.10.2023.

Kann ein Kind eine beliebige Summe von seinem Konto abheben?

Der Verfügungsrahmen besteht aus dem Guthaben auf dem Konto. Innerhalb dieses Rahmens kann das Kind Geld abheben. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.

Kann mit dem Konto auch Geld überwiesen werden?

In der Regel wird das Konto ab dem 12. Lebensjahr für den Zahlungsverkehr freigeschaltet. Die Eltern können aber über einen anderen Zeitpunkt entscheiden.

Wie können sich die Eltern über Kontobewegungen des Kindes informieren?

Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die VR-Bank in Mittelbaden eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.